Auflegung der Vorschlagsliste
Die Liste der Personen, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König für das Amt eines Schöffen (m/w/d) vorgeschlagen werden, liegt in der Zeit
von Montag, 19. Juni bis Montag, 26. Juni 2023
im Rathaus Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer DG 8, während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie montags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.