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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder Bürgermeisters in der Stadt Bad König am 09. Juni 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende

Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

7.723

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

4.660

Anzahl der gültigen Stimmen

4.578

Anzahl der ungültigen Stimmen

82

Die Wahlbeteiligung betrug 60,34 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.
Familien- und Rufname
Träger des Wahlvorschlages
Stimmen
%__

01

Hofferbert, Frank

Zukunft Bad König (ZBK)

2.815

61,49

02

Horn, Klaus-Dieter

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

826

18,04

03

Muhn, Axel

Einzelbewerber Muhn

937

20,47

Auf den Bewerber Herrn Frank Hofferbert sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Damit ist

Frank Hofferbert

zum Bürgermeister der Stadt Bad König gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad König, Schloßplatz 3, 64732 Bad König, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Bad König, den 11. Juni.2024

Kees,

Gemeindewahlleiterin