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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 24/2026
Aus der Kreisverwaltung
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Aus der Kreisverwaltung

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fußball-WM der Männer in Kanada, Mexiko und den USA statt. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Spielen sowie erheblichen Zeitverschie­bungen von 6 bis 9 Stunden zwischen den Austragungsländern Kanada, Mexiko und den USA sowie der Bundesrepublik Deutschland finden bei dieser Fußball-WM Spiele während der Tag- und der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) statt.

Um Übertragungen von Fußballspielen der Fußball-WM 2026 live im Freien zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veran­staltungen erlassen. Mit dieser Verordnung des Bundes soll es - wie bereits in den vergan­genen Jahren bei Fußball-Weltmeister- und Europameisterschaften - ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend, auch in der Nachtzeit, durchzuführen. Neben den öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, findet diese Regelung auch Anwendung bei Veranstaltungen in Zelten und bei Freiluftgaststätten, wie z. B. Biergärten oder Gaststätten mit Außenbewirtschaftung.

Übertragungen in Gaststätten oder bei privaten Veranstaltungen, zum Beispiel auf der Ter­rasse, dem Balkon oder im Garten unterliegen nicht dieser Verordnung.

Der Veranstalter (bei Gaststätten der Betreiber), muss rechtzeitig (mindestens 3 Arbeits­tage) vor dem ersten Spiel, das live übertragen werden soll, einen Antrag auf Zulassung der "Public Viewing“-Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde stellen. Im Odenwaldkreis ist dies die Abteilung Um­welt, Naturschutz und Landschaftspflege – untere Immissionsschutz-behörde.

Antragsteller können sich den Antragsvordruck entweder auf der Homepage des Odenwald­kreises unter der Rubrik „Aktuelles – Presseberichte“ herunterladen, er kann aber auch form­los gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Veranstalters, eine verantwortliche Person (inkl. Angabe einer Telefon-Nummer, unter der die verantwortliche Person dauerhaft während der Veranstaltung erreichbar ist), den Veranstaltungsort und das öffentlich darzu­bietende Spiel beinhalten.

Die Zulassung der "Public-Viewing“-Veranstaltungen steht im Ermessen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, die dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz der Nach­barschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche abwägen muss. Sie weist darauf hin, dass zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner lärmmindernde Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Lautsprecher müssen so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrich­tung von der Wohnbebauung abgewandt ist. Das Rahmenprogramm muss möglichst geräuscharm gehalten werden (keine laute Musik nach der Veranstaltung oder in den Spiel­pausen). Ferner dürfen nach 22:00 Uhr keine Gasfanfa­ren, Trommeln oder andere geräuschverursachende Fanartikel benutzt werden. Auch ist auf eine Übertragung von Inter­views und Fachkommentaren im Freien zu Gunsten des Ruhebedürfnisses der Anwohner zu verzichten. Nach dem Ende der Übertragung müssen Lärmbelästigungen durch Abbau- und Aufräumarbeiten so­weit wie möglich vermieden und lärmintensive Arbeiten auf den nächsten Tag verschoben werden.

Weitergehende Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden der unteren Immissionsschutz-behörde. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 06062 6014-5504, oder per Mail an FachbereichImmissionsschutz@odenwaldkreis.de.