Titel Logo
Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Bad König

Aufgrund des § 6a Abs. 6, 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S.310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 02.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) und § 16 der Verordnung zur Übertragung und Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12.Dezember 2007 (GVBl. I S. 859), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2022 (GVBl. S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in ihrer Sitzung vom 16.06.2023 folgende

Satzung zur 1. Änderung der Parkgebührenordnung vom 23.08.2012

beschlossen:

Artikel I

§ 2 Höhe der Parkgebühren

wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 2

Höhe der Parkgebühren:

Die Parkflächen werden in die nachfolgend bezeichneten Parkzonen mit den folgenden jeweiligen Regelungen zugeordnet

Die Zuordnung einzelner Straßen zu einem bestimmten Parkzonenbereich kann bei Bedarf durch Beschluss des Magistrats geändert werden.

Artikel II

§ 4 Wohnmobilstellplätze

wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 4

Wohnmobilstellplätze

Auf dem Parkplatz Brunnengärten 3 (Am Bahndamm) wird für die ausgewiesenen Wohnmobilstellplätze für das Abstellen eines Wohnmobils pro Tag (24 Stunden) eine Gebühr in Höhe von 9,00 € erhoben.

Artikel III

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung zur 1. Änderung der Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad König, den 26.06.2023
Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn,
Bürgermeister