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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden und Nachrücken einer/s Stadtverordneten gemäß § 34 KWG

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:

Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), Herr Karlheinz Urich, Schlossplatz 11, 64732 Bad König, ist verstorben.

Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächster, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), mit den meisten Stimmen, Herr Roland Recebs, Philipp-Schmunck-Str. 12, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 02.07.2024
Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin