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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

BAD KÖNIG. Gemäß § 58 Abs. 6 HGO mache ich bekannt, dass am Donnerstag, 21. Juli 2022, 19.30 Uhr eine öffentliche Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in der Wandelhalle Bad König, Elisabethenstr. 7, 64732 Bad König stattfindet.

Tagesordnung:

1.)

Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

2.)

Präsentation Gremienportal der ekom21 (SD.net)

3.)

Mitteilungen

4.)

Berichte

a)

der Ausschussvorsitzenden

b)

aus den Verbandsversammlungen

c)

Eingegangene Anträge

5.)

Neuwahl des Stellvertreters der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad König mit Stadtteilen

-

Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage vom 18.05.2022

6.)

Neufassung der Hauptsatzung

Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage vom 23.06.2022

7.)

1. Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbrunnen“

-

Beratung und Beschlussfassung über

a)

Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und sofern sich bei der Abwägung keine Planänderungen ergeben

b)

Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

8.)

Förderung von Stecker-Solar-Anlagen – sogenannte „Balkonkraftwerke“ für private Haushalte

-

Beratung und Beschlussfassung über den Änderungsantrag der Grünen- Fraktion vom 27.06.2022 zum ursprünglichen Antrag vom 07.04.2022

9.)

1. Kalkulation von kostendeckenden Gebührensätzen für die Leistungen des Friedhofs- und Bestattungswesens (Friedhofsgebühren)

2. Neufassung der Friedhofsordnung der Stadt Bad König

3. 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad König

-

Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage vom 17.06.2022

10.)

Planung der KITA in Zell

-

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 27. Juni 2022

11.)

Neubewertung viergruppiger Ausbau Kita Zell

-

Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsamen Antrag der Grünen- und ZBK-Fraktion vom 27.06.2022

12.)

Anfragen

Bei Bedarf kann die Pflicht zum Tragen einen Mund-Nasen-Schutz von dem Stadtverordnetenvorsteher angeordnet werden.

Frank Hofferbert
Stadtverordnetenvorsteher