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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 30/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge

Die Folgebescheide für die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in der Kernstadt Bad König werden versandt.

Gemäß § 11a Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) vom 10.12.2021 erhebt die Stadt Bad König ab dem 01.01.2022 für den Abrechnungszeitraum 2022 - 2024 wiederkehrende Straßenbeiträge für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen. Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge sowie die Beitragssatz-Satzung finden Sie auf unserer Webseite www.badkoenig.de.

Der Bescheidversand für das Abrechnungsgebiet 1 (Kernstadt Bad König) erfolgt am 02. August 2024. Ausführlichere Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.

Die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in den Stadtteilen sind hiervon nicht betroffen, da dort keine Straßenbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt durchgeführt wurden.

Der Magistrat der Stadt Bad König

Muhn
Bürgermeister