Anlässlich der Sprengung der Talbrücke der Bundesstraße 45, Bad König Zell am Mittwoch, den 30.07.2025 um 11:00 Uhr
Gemäß §§ 1, 2, 6 und § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 22.12.2004 (GVBL.I 2005, S 14 vom 25.01.005) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt der Magistrat der Stadt Bad König, folgende Verfügung:
| 1. | Am Mittwoch, den 30.07.2025 wird ab 06.00 Uhr rund um die Zeller Talbrücke der Bundesstraße 45 eine Sperrzone mit einem Radius von 250 Metern ab dem Sprengobjekt eingerichtet. |
| 2. | Am Mittwoch, den 30.07.2025, in der Zeit von 08:00 bis voraussichtlich 11.30 Uhr, ist es verboten sich innerhalb der Sperrzone innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen, Waldflächen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Die Karte ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. |
| Für die Evakuierten steht während der Maßnahme folgende Räumlichkeit zum Aufenthalt zur Verfügung: |
| Cafe Konditorei Orth, Königer Straße 32, 64732 Bad König Zell |
| 3. | Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. |
| 4. | Bei Nichtbeachtung des in der Ziffer 2 verfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbotes wird die Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwanges angedroht. |
| 5. | Zutritt zu der Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Sprengung beteiligten Personen, sowie die Einsatzkräfte der Polizei, des Ordnungsamtes, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung, sowie von der Einsatzleitung beauftragten Personen. |
| 6. | Der Abschluss der Sprengung und die Aufhebung der Sperrzone werden durch die Einsatzkräfte der Polizei per Lautsprecher und/oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. |
| 7. | Für den Fall, dass die Sprengung am 30.07.2025 nicht durchgeführt werden kann, gelten die Ziffern 1 bis 6 dieser Allgemeinverfügung für einen Ausweichtermin entsprechend. |
| 8. | Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können bei der Stadt Bad König, Ordnungsamt, Schloßplatz 3, 64732 Bad König, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. |