Die Straßenverkehrsbehörde weißt hiermit nochmals auf die geänderte Parkregelung in der Straße „An den Seen“ hin.
Es ist entsprechend §12 StVO am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Weiterhin wurde die Beschilderung VZ 1022-10/1000-32 (Radverkehr entgegen der Einbahnstraße frei/Radverkehr im Gegenverkehr) entfernt. Somit darf auch der Radverkehr nur in Fahrtrichtung Freibad verlaufen.
Wir bitten um Beachtung!
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad König