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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 32/2024
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Nachdem die Fläche bereits 1998 als Gewerbegebiet ausgewiesen wurde und 2004 die ersten Planungen erfolgten, kann das Gewerbegebiet an der B 45 nun erschlossen werden, nachdem alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen wurden. Erste Reservierungen wurden bereits vorgenommen. Sämtliche Kosten für die Bodenbevorratung (dem Ankauf der Grundstücke für das Gewerbegebiet) und für die Erschließung des Gebietes mit Kanal, Wasser, Straße etc. übernimmt die von der Stadt als Dienstleister hierfür beauftragte Hessische Landgesellschaft (HLG). Die Vorfinanzierung durch die HLG wird durch den Grundstücksverkauf an interessierte Unternehmen und Dienstleister refinanziert, so dass diese Maßnahme wie auch die Erschließung des Baugebietes „Am Gänsbrunnen“ den städtischen Haushalt nicht belastet. Es wurde noch kein Grundstück veräußert, Bewerbungen interessierter Unternehmen werden noch entgegengenommen.