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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 32/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2025 die städtischen Grundbesitzabgaben fällig werden.

Bei nicht fristgerecht eingegangenen Zahlungen sind wir gezwungen, die Forderung gebührenpflichtig anzumahnen.

Die Steuerzahler, die dem Lastschriftverfahren angeschlossen sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben reibungslos eingezogen werden können.

Stadtkasse Bad König