Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 10.03.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf — 23.127.121 €
mit dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — - 22.620.708 €
mit einem Saldo von — 506.413 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf — 100 €
mit dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — - 504.100 €
mit einem Saldo von — - 504.000 €
mit einem Überschuss von — 2.413 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den
Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 756.430 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 269.350 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 2.896.210 €
mit einem Saldo von — - 2.626.860 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.869.305 €
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf — - 1.415.495 €
mit einem Saldo von — 1.453.810 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von — - 416.620 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.626.860 € festgesetzt.
Darin enthalten sind 5.000 € Kredite im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes (Rahmendarlehens-kontingent Bundesprogramm).
Gemäß § 11 Abs. 2 KIPG gelten die Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes nach § 103 Abs. 2 HGO als genehmigt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.800.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
| (Grundsteuer A) auf — 580 v.H. | ||
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 580 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 395 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 10.03.2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung, 64711 Erbach, den 10. August 2022.
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
64732 Bad König
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2022
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2022:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von |
| 2.621.860 € | |
| (in Worten: zwei Millionen sechshunderteinundzwanzigtausendachthundertsechzig Euro), | |
| der nach Abzug der im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) erwarteten und nach § 1 1 Abs. 2 KIPG als genehmigt geltenden Kredite in Höhe von 5.000 € von der Gesamtermächtigung in Höhe von 2.626.860 € verbleibt, gemäß §103 Abs. 2 HGO, | |
| c) | zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 5.800.000 € | |
| (in Worten: fünf Millionen achthunderttausend Euro) | |
| gemäß §102 Abs. 4HGO und | |
| d) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von |
| 3.000.000 € | |
| (in Worten: drei Millionen Euro) | |
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. | |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.08.2022 bis 30.08.2022 im Rathaus der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer OG 4, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr