Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sonnensiedlung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sonnensiedlung“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst in der Gemarkung Bad König Flächen in der Flur 4.Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan-Änderung kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung der östlichen Teilflächen des geplanten Wohnquartiers „Sonnensiedlung“ am nördlichen Rand der Kernstadt im Zuge der Aufstellung des gleichnamigen Bebauungsplanes geschaffen werden. Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung von „Wohnbaufläche“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“.
Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sonnensiedlung“