Titel Logo
Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 34/2022
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung

Die am 15.08.2022 fällig gewesenen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A u. B, Müllabfuhrgebühren, Wassergebühren, Kanalbenutzungs- und Niederschlagswassergebühren) sowie die Gewerbesteuer werden hiermit gemäß § 19 Abs. 5 Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) öffentlich gemahnt.

Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, noch rückständige Abgaben bis spätestens 01.09.2022 zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird das kostenpflichtige Mahnverfahren bzw. anschließende Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Es wird auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hingewiesen.

Stadtkasse Bad König