Die am 15.08.2022 fällig gewesenen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A u. B, Müllabfuhrgebühren, Wassergebühren, Kanalbenutzungs- und Niederschlagswassergebühren) sowie die Gewerbesteuer werden hiermit gemäß § 19 Abs. 5 Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) öffentlich gemahnt.
Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, noch rückständige Abgaben bis spätestens 01.09.2022 zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird das kostenpflichtige Mahnverfahren bzw. anschließende Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Es wird auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hingewiesen.