Gemäß § 15 i. V. m. § 7 Ziffer 4 der Satzung der Jagdgenossenschaft Nieder-Kinzig vom 01.04.2011 wird die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung 2023 der Jagdgenossenschaft Nieder-Kinzig im Geschäftszimmer des Magistrats der Stadt Bad König (Bad König, Schloßplatz 3, Zimmer OG 3), ab Montag, den 28. August 2023, für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen ausgelegt. Gemäß § 9 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Magistrat der Stadt Bad König wahrgenommen, solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat.