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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 35/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntgabe Grabmalprüfung

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Bad König dazu verpflichtet, einmal jährlich alle Grabmale auf dem Friedhof Bad König sowie den Stadtteilen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Wie erstmals im letzten Jahr, findet auch dieses Jahr die Überprüfung wieder durch das externe Fachunternehmen, Grabmalprüfung Becker & Weißbach - Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit, Bau- und Immobiliensachverständiger - aus Grävenwiesbach statt.

Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen und ist für die Woche vom 02.– 06. Oktober 2023 terminiert.

Die Überprüfung erfolgt mit modernsten Geräten (keine Rüttelprobe), bei der das Grabmal einen Druck von 300 N standhalten muss. Geprüft wird nach der VSG 4.7.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden durch die Firma Becker & Weißbach mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen.

Die Nutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert. Der Friedhofsverwaltung ist anschließend der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung stattgefunden hat.

In dem o.g. Zeitraum findet durch die Friedhofsverwaltung gleichzeitig die Überprüfung auf die Instandhaltung der Grabstätten statt. Auch hier werden die Nutzungsberechtigten, deren Gräber sich in einem ungepflegten Zustand befinden, schriftlich von der Friedhofsverwaltung darüber informiert und aufgefordert, diese zeitnah in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.

Der Magistrat der Stadt Bad König
- Friedhofsverwaltung –
Axel Muhn
Bürgermeister