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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 36/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Seit letzter Woche steht in der Elisabethenstraße in Bad König die Geschwindigkeits-anzeigetafel. Sie zeigt den Fahrzeugführern die gefahrene Geschwindigkeit an.

Dies scheint notwendig, da einigen Fahrzeugführern nicht bewusst ist, dass man sich in der Altstadt in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, in welchem Fahrzeuge und Fußgänger gleichberechtigt sind. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über zu schnelles Fahren, wodurch es auch schon beinahe zu Unfällen mit Fußgängern kam.

Der verkehrsberuhigte Bereich der Altstadt erstreckt sich über die

Elisabethenstraße,

Schlossplatz,

Alexanderstraße,

Schulstraße,

Martin-Luther-Straße,

Bachgasse,

sowie die Nebenstraßen

Am Bach,

Sackgasse,

Mühlstraße.

Für diesen gesamten Bereich ist durch die Beschilderung Schrittgeschwindigkeit und das Parken nur in gekennzeichneten Flächen sowie im Zeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr mit Parkscheibe eine Höchstparkdauer von einer Stunde angeordnet.

Als Schrittgeschwindigkeit sehen die Gerichte eine Geschwindigkeit von maximal zehn Kilometern pro Stunde.

Die Geschwindigkeitsanzeigetafel soll die Verkehrsteilnehmer über ihre Geschwindigkeit informieren, damit sie sich an die geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung halten.

Sollte festgestellt werden, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, folgt demnächst eine Geschwindigkeitsmessung mit Verwarn- und Bußgeldern.

Der Magistrat der Stadt Bad König

- Ordnungsamt-

Muhn Bürgermeister