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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2024 folgenden Beschluss gefasst:

"Gemäß § 50 Ziffer 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871) in Verbindung mit § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.02.2024 (GVBl. 2024 Nr. 8) wird die am 09. Juni 2024 stattgefundene Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Bad König für gültig erklärt."

Nach Ablauf der in § 27 KWG festgelegten Frist ist der Beschluss nunmehr rechtskräftig.

Bad König, den 27.08.2024

Kees

Gemeindewahlleiterin