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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 37/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Bad König dazu verpflichtet, einmal jährlich alle Grabmale auf dem Friedhof Bad König sowie den Stadtteilen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Wie bereits in den letzten beiden Jahren, findet auch dieses Jahr die Überprüfung wieder durch das externe Fachunternehmen, Grabmalprüfung Becker & Weißbach - Ingenieurbüro für Friedhofssicherheit, Bau- und Immobiliensachverständiger - aus Grävenwiesbach statt.

Die Grabmalprüfung ist vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen in der Woche vom 07.– 11. Oktober 2024 vorgesehen.

Die Überprüfung erfolgt mit modernsten Geräten (keine Rüttelprobe), bei der das Grabmal einen Druck von 300 N standhalten muss. Geprüft wird nach der VSG 4.7.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden durch die Firma Becker & Weißbach mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen.

Die Nutzungsberechtigten der Gräber, die bei der Prüfung beanstandet wurden, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich über das Prüfergebnis informiert und zur zeitnahen Instandsetzung des Grabmals aufgefordert. Der Friedhofsverwaltung ist anschließend der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung stattgefunden hat.

Gleichzeitig findet in dem o.g. Zeitraum durch die Friedhofsverwaltung die Überprüfung der Grabstätten statt. Auch hier werden die Nutzungsberechtigten, deren Gräber sich in einem ungepflegten Zustand befinden, schriftlich von der Friedhofsverwaltung darüber informiert und aufgefordert, diese zeitnah in einen gepflegten Zustand zu versetzen.

Der Magistrat der Stadt Bad König
- Friedhofsverwaltung –
Muhn,
Bürgermeister