Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad König
Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:
Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Marc Böhm, Bachgasse 18, 64732 Bad König, hat auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.
Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessiches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächster, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), mit den meisten Stimmen, Herr Holger Pilz, Rimhorner Graben 13, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.