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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden und Nachrücken einer/s Stadtverordneten gemäß § 34 KWG

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad König

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:

Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Thomas Seifert, Sommerbergring 18, 64732 Bad König, hat auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Reinhold Nisch, Gartenweg 17,

64732 Bad König, und die nächste, noch nicht berufene Bewerberin, Frau Alexandra Nisch, Bahnhofstr. 39, 64732 Bad König, haben ebenfalls auf ihr Mandat verzichtet.

Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessiches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächster, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), mit den meisten Stimmen, Herr Werner Ditter, Linnigweg 4, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 20.09.2022
Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin