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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 38/2023
Aus dem Rathaus
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Dorfentwicklung – Start der Förderphase für Privatpersonen in Bad König

Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern zu sanieren?

Fragen Sie nach einer Förderung der Dorfentwicklung. Ob Ihr Gebäude in einem Fördergebiet liegt, können Sie unter https://www.badkoenig.de/wirtschaft/stadtentwicklung/dorfentwicklung-bad-koenig-ikek/ einsehen.

Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen:

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Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster-, Dachsanierungen etc.)

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Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmererarbeiten)

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Innenausbau (nur bei Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum)

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Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen

Privatpersonen können ab sofort Beratungstermine vereinbaren und Anträge online unter www.agrarportal-hessen.de stellen. Der erste Beratungstermin mit der Bewilligungsstelle der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung findet am 25.09.2023 statt. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Kontakt:

Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung,

Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim

dere@odenwaldkreis.de

Frau Vostinar Tel.: 06062/ 70 – 1814

oder Hotline Tel.: 06062/ 70 - 1881

oder

Stadt Bad König,

Frau Bundschuh, Tel. 06063/ 5009 - 37

Der Zuschuss beträgt:

35% auf die förderfähigen Netto-Kosten:

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Max. 45.000 € Zuschuss,

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bzw. 60.000 € Zuschuss bei Kulturdenkmälern

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Mindestnettoinvestition 10.000 €

VOR Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden!