Dorfentwicklung
Start der Förderphase für die Privatförderung
Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern der Kernstadt oder der Stadtteile zu sanieren?
Fragen Sie nach einer Förderung im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens.
Ob Ihr Gebäude in einem Fördergebiet liegt, können Sie unter https://www.badkoenig.de/wirtschaft/stadtentwicklung/dorfentwicklung-bad-koenig-ikek/ einsehen.
| Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen: | |
| - | Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster-, Dachsanierungen etc.) |
| - | Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmererarbeiten) |
| - | Innenausbau (nur bei Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum) |
| - | Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen |
Privatpersonen können ab sofort Beratungstermine vereinbaren und Anträge online unter www.agrarportal-hessen.de stellen. Die nächsten Beratungstermine mit der Bewilligungsstelle der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung findet am 30.01. und 02.02. (vormittags) statt. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Kontakt:
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung,
Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim
oder Hotline Tel.: 06062/ 70 - 1881
Stadt Bad König,
Frau Bundschuh, Tel. 06063/ 5009 - 37
Der Zuschuss beträgt:
35% auf die förderfähigen Netto-Kosten:
- Max. 45.000 € Zuschuss,
- bzw. 60.000 € Zuschuss bei Kulturdenkmälern
- Mindestnettoinvestition 10.000 €
VOR Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden!