Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO in ihrer Sitzung am 23.09.2024 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss 2022 der Stadt Bad König beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 einschließlich Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 15.10.2024 während der Dienststunden im Rathaus, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer Obergeschoss 5 öffentlich aus.