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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung für das Amt des Stellvertreters (m/w/d) der Schiedsperson für den Bezirk des Schiedsamts Bad König mit Stadtteilen

Die Stadt Bad König sucht für das Amt des Stellvertreters (m/w/d) der Schiedsperson für den Bezirk des Schiedsamtes Bad König mit Stadtteilen Interessent*innen.

Die Aufgabe einer (stellv.) Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungs-verschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die (stellv.) Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Für die Ausübung des Amtes sind Schreibgewandtheit, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung von Vorteil.

Das Schiedsamtsseminar und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- bieten regionale Fortbildungsveranstaltungen an, um die die (stellv.) Schiedsperson für das Amt auszubilden.

Das Amt kann nicht bekleiden,

1.

wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 714), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1.

bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

2.

nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt,

3.

durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Der Stellvertreter (m/w/d) der Schiedsperson wird von der Stadtverordneten-versammlung auf fünf Jahre gewählt.

Wir weisen darauf hin, dass vor der Wahl für jeden Bewerber eine Stellungnahme des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen eingeholt wird. Hierzu werden Name, Geburtsdatum und Anschrift übermittelt.

Die Stadt Bad König fordert hiermit zur Abgabe von Bewerbungen auf. Diese sind bis zum 07. November 2022 an den Magistrat der Stadt Bad König, Schloßplatz 3, 64732 Bad König oder per Mail an Bewerbungen@badkoenig.de zu richten.

Bei Rückfragen bzw. Auskünften zum Amt des Stellvertreters (m/w/d) der Schiedsperson stehen Ihnen der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Bad König, Herr Werner Ditter (Tel. 06063/2154) oder der seitherige Stellvertreter der Schiedsperson, Herr Markus Best (Tel. 06063/5009-30) gerne zur Verfügung.

Muhn,
Bürgermeister