Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern zu sanieren?
Fragen Sie nach einer Förderung der Dorfentwicklung. Ob Ihr Gebäude in einem Fördergebiet liegt, können Sie unter https://www.badkoenig.de/wirtschaft/stadtentwicklung/dorfentwicklung-bad-koenig-ikek/ einsehen.
Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen:
| - | Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster-, Dachsanierungen etc.) |
| - | Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmererarbeiten) |
| - | Innenausbau (nur bei Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum) |
| - | Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen |
Privatpersonen können ab sofort Beratungstermine vereinbaren und Anträge online unter www.agrarportal-hessen.de stellen. Der erste Beratungstermin mit der Bewilligungsstelle der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung findet am 19.10.2023 statt. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Kontakt:
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung,
Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim
Frau Vostinar Tel.: 06062/ 70 – 1814
oder Hotline Tel.: 06062/ 70 - 1881
oder
Stadt Bad König,
Frau Bundschuh, Tel. 06063/ 5009 - 37
| Der Zuschuss beträgt: | |
| 35% auf die förderfähigen Netto-Kosten: | |
| - | Max. 45.000 € Zuschuss, |
| - | bzw. 60.000 € Zuschuss bei Kulturdenkmälern |
| - | Mindestnettoinvestition 10.000 € |
| VOR Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden! | |