Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 04.05.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf — 24.908.615 €
mit dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — -25.479.298 €
mit einem Saldo von — -570.683 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag
der Erträge auf — 900 €
mit dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — -525.100 €
mit einem Saldo von — -524.200 €
mit einem Fehlbedarf von — -1.094.883 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo
aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 156.684 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 855.300 €
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 3.298.610 €
mit einem Saldo von — - 2.443.310 €
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.362.310 €
Auszahlung
aus Finanzierungstätigkeit auf — - 1.345.074 €
mit einem Saldo von — 1.017.236 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von — - 1.269.390 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.362.310 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.710.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
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| (Grundsteuer A) auf — 730 v.H. |
| b) | für Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf — 730 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 405 v.H. | |
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Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 04.05.2023 beschlossene Stellenplan.
Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung,
64711 Erbach, den 06. Oktober 2023
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
64732 Bad König
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023;
beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2023
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023:
| a) | zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung, |
| b) | zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von |
| 2.362.310 € |
| (in Worten: zwei Millionen dreihundertzweiundsechzigtausenddreihundertzehn Euro), |
| gemäß § 103 Abs. 2 HGO |
| c) | zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 5.710.000 € |
| (in Worten: fünf Millionen siebenhundertzehn Euro) |
| gemäß § 102 Abs. 4 HGO |
| und |
| d) | zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von |
| 3.000.000 € |
| (in Worten: drei Millionen Euro) |
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO |
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Im Auftrag
Sarina Hildmann
Leitende Verwaltungsdirektorin
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 im Rathaus, der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer OG 4, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr