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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 04.05.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  24.908.615 €

mit dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  -25.479.298 €

mit einem Saldo von  —  -570.683 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  900 €

mit dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  -525.100 €

mit einem Saldo von  —  -524.200 €

mit einem Fehlbedarf von  —  -1.094.883 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo

aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  156.684 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  855.300 €

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 3.298.610 €

mit einem Saldo von  —  - 2.443.310 €

Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.362.310 €

Auszahlung

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  - 1.345.074 €

mit einem Saldo von  —  1.017.236 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von  —  - 1.269.390 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.362.310 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.710.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  730 v.H.

b)

für Grundstücke

(Grundsteuer B) auf  —  730 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  405 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 04.05.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.

Bad König, den 06.05.2023
Der Magistrat der Stadt Bad König
(Muhn, Bürgermeister)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung,

64711 Erbach, den 06. Oktober 2023

Magistrat der Stadt Bad König

Schlossplatz 3

64732 Bad König

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023;

beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2023

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,

b)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von

2.362.310 €

(in Worten: zwei Millionen dreihundertzweiundsechzigtausenddreihundertzehn Euro),

gemäß § 103 Abs. 2 HGO

c)

zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

5.710.000 €

(in Worten: fünf Millionen siebenhundertzehn Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO

und

d)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von

3.000.000 €

(in Worten: drei Millionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO

Im Auftrag

Sarina Hildmann

Leitende Verwaltungsdirektorin

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 im Rathaus, der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer OG 4, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bad König, den 10.10.2023
Muhn, Bürgermeister