Aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden geänderte Bescheide erlassen. Die Änderung der erhöhten Hebesätze tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Grundsteuer- sowie die Gewerbesteuerbescheide werden in der Kalenderwoche 42 versendet.
Hier die geänderten Hebesätze im Überblick:
| Hebesatz alt v.H. | Hebesatz neu v.H. |
| Grundsteuer A | 580 | 730 |
| Grundsteuer B | 580 | 730 |
| Gewerbesteuer | 395 | 405 |
Die Ausgeglichenheit des Haushaltes ist ein Haushaltsgrundsatz der vorschreibt, dass der Haushaltsplan einer Stadt oder Gemeinde grundsätzlich ausgeglichen sein muss. Um sich einem ausgeglichenen Haushalt anzunähern war es notwendig, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer rückwirkend zu erhöhen. Die Kommunalaufsicht hat die Stadt Bad König im Haushaltsgenehmigungsverfahren auf diesen Schritt hingewiesen.