Start der Förderphase in Bad König
Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern zu sanieren?
Fragen Sie nach einer Förderung der Dorfentwicklung. Ob Ihr Gebäude in einem Fördergebiet liegt, können Sie unter https://www.badkoenig.de/wirtschaft/stadtentwicklung/dorfentwicklung-bad-koenig-ikek/ einsehen.
| Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen: | |
| - | Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster-, Dachsanierungen etc.) |
| - | Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmererarbeiten) |
| - | Innenausbau (nur bei Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum) |
| - | Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen |
Privatpersonen können Beratungstermine vereinbaren und Anträge online unter www.agrarportal-hessen.de stellen. Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme.
Kontakt:
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abt. Dorf- und Regionalentwicklung, Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim
dere@odenwaldkreis.de
Hotline Tel.: 06062/ 6014-1400
oder
Stadt Bad König,
Frau Bundschuh, Tel. 06063/ 5009 - 37
Der Zuschuss beträgt:
35% auf die förderfähigen Netto-Kosten:
- Max. 45.000 € Zuschuss,
- bzw. 60.000 € Zuschuss bei Kulturdenkmälern
- Mindestnettoinvestition 10.000 €
VOR Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden!