über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten und über das Betreten von Grundstücken
Es wird bekannt gemacht, dass zwecks Ausführung von Liegenschaftsvermessungen die Grundstücke
| Gemeinde: Bad König | Gemarkung: Bad König |
| Lagebezeichnung: | Am Gänsbrunnen, Am Roten Rain, Berggartenstraße, Höhenstraße, Kimbacher Straße, Mainstraße, Paul-Zander-Straße |
| Flur | Flurstücke |
| 1 | 147, 157/1, 158/1, 160, 162/2, 169/1, 170/1, 173/1, 130, 174/1, 178/6, 148/3, 145/1, 1016, 167/2, 1017, 178/9, 167/1 |
| 2 | 464, 452, 235/1, 465/1, 456, 428/1 |
| 14 | 462/3, 459/28, 458/3, 455/4, 462/1, 480/6, 476/2 |
betreten und dort Vermessungsarbeiten ausgeführt werden müssen.
Die Arbeiten werden ab dem 10.11.2025 beginnen. Wir bitten Sie, uns ab diesem Termin den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.
Da Sie von den Ergebnissen der Vermessung, z. B. durch die Feststellung und Abmarkung von Grenzpunkten Ihres Grundstücks, unmittelbar betroffen sein werden, haben Sie im Anschluss an die Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten die Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Vermessungsarbeiten zu äußern.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.