Bescheide zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge für die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in der Kernstadt Bad König werden versandt
Gemäß § 11a Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) vom 10.12.2021 erhebt die Stadt Bad König ab dem 01.01.2022 für den Abrechnungszeitraum 2022 - 2024 wiederkehrende Straßenbeiträge für den Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen. Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge sowie die Beitragssatz-Satzung finden Sie auf unserer Webseite www.badkoenig.de.
Der Bescheidversand für das Abrechnungsgebiet 1 (Kernstadt Bad König) erfolgt am 03. November 2023. Ausführlichere Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
Die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in den Stadtteilen sind hiervon nicht betroffen, da dort keine Straßenbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt durchgeführt wurden.