Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:
Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Willi Jäckel, Franz-Holl-Str. 3 a, 64732 Bad König, hat auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.
Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Christoffer Schmidt, Franz-Holl-Str. 3, 64732 Bad König, hat ebenfalls auf sein Mandat verzichtet.
Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessiches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), mit den meisten Stimmen, Frau Kornelia Horn, Höhenstr. 45, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.