Wir weisen darauf hin, dass am 15.11.2024 die städtischen Grundbesitzabgaben fällig werden.
Bei nicht fristgerecht eingegangenen Zahlungen sind wir gezwungen, die Forderung gebührenpflichtig anzumahnen.
Die Steuerzahler, die dem Lastschriftverfahren angeschlossen sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben reibungslos eingezogen werden können.