In Anbetracht der bevorstehenden Frostperiode empfiehlt das Wasserwerk die Wasserzähler mit entsprechenden Vorkehrungsmaßnahmen vor Frosteinwirkung zu schützen. Dies gilt besonders für die Wasserzähler im Außenbereich (Gartenwasserzähler).
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass, sollten die entsprechenden Vorkehrungsmaßnahmen nicht ausreichend erfolgen, bei Folgeschäden die Kosten von den Anschlussnehmern im vollen Umfang zu tragen sind.