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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 49/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Sie haben vor, Ihr Gebäude im Ortskern zu sanieren?

Fragen Sie nach einer Förderung der Dorfentwicklung. Ob Ihr Gebäude in einem Fördergebiet liegt, können Sie unter https://www.badkoenig.de/wirtschaft/stadtentwicklung/dorfentwicklung-bad-koenig-ikek/ einsehen.

Gefördert werden können u.a. folgende Maßnahmen:

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Bauliche Investitionen von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise (z.B. Fassaden-, Fenster-, Dachsanierungen etc.)

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Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung, z.B. Maurer-, Fliesen-, Schreiner-, Zimmererarbeiten)

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Innenausbau(nur bei Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum)

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Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen

Privatpersonen können Beratungstermine vereinbaren und Anträge online unter www.agrarportal-hessen.de stellen. Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme.

Kontakt:

Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Abt. Dorf- und Regionalentwicklung, Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim

dere@odenwaldkreis.de

Hotline Tel.: 06062/ 6014-1400 oder

Stadt Bad König, Frau Bundschuh, Tel. 06063/ 5009 - 37

Der Zuschuss beträgt:

35% auf die förderfähigen Netto-Kosten:

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Max. 45.000 € Zuschuss,

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bzw. 60.000 € Zuschuss bei Kulturdenkmälern

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Mindestnettoinvestition 10.000 €

Vor Bewilligung darf NICHT mit dem Vorhaben begonnen werden, keine Aufträge erteilt oder Material gekauft werden!