Das Passamt informiert:
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 alternativlos abgeschafft wird. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten grundsätzlich bis zu dem eingedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ab 01.01.2024 sind für Kinder bei Reisen ins Ausland ein biometrisches Ausweisdokument, also entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass, zu beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Ausstellung von Reisepässen zurzeit bis zu 6 Wochen ab Antragsstellung beträgt, bei Personalausweisen sind es ca. 3 Wochen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermelde- und Passamt unter der Telefon-Nr. 06063/5009-38 oder -21 gerne zur Verfügung.