Wir nehmen den bevorstehenden Jahreswechsel zum Anlass, auf die gesetzlichen Regelungen der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hinzuweisen. Nach dieser bundeseinheitlichen Regelung ist das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern das ganze Jahr über –also auch in der Silvesternacht – verboten (§ 23 Abs. 1 1 .SprengVO).
Dies bedeutet somit auch für den anstehenden Jahreswechsel 2022/23, dass im Bereich der Bad Königer Altstadt an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden dürfen.
Im Bewusstsein, dass in der Altstadt viele, teilweise denkmalgeschützte Fachwerkhäuser stehen, wird um erhöhte Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern appelliert. Die Gefahr, ein Feuer durch brennende Raketen auszulösen, wird vielfach unterschätzt. Gerade alte Häuser sind aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar.
Vor der Silvesternacht weist das Ordnungsamt daher nochmals auf die besondere Situation in der Altstadt und das dort generell bestehende Feuerwerksverbot hin und bittet um Beachtung.