Titel Logo
Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in ihrer Sitzung am 15.12.2022 folgende

Satzung zur

1. Änderung der Hauptsatzung

vom 21.07.2022

beschlossen:

Artikel 1

§ 1 Abs. 3 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

(3)

Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gem. § 50 Abs. 1 HGO, die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:

1.

Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB,

2.

Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von EURO 25.000 im Einzelfall,

3.

Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von EURO 500.000 im Einzelfall, mit der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bis zu einem Betrag von EURO 800.000 im Einzelfall,

4.

Entscheidungen über Stundung bis EURO 20.000 im Einzelfall (es sei denn, diese wird länger als für 12 Monate gewährt), Niederschlagung bis EURO 15.000 im Einzelfall, Erlass von Ansprüchen bis EURO 5.000 im Einzelfall, Zahlungsaufschub und Ratenzahlung im Einzelfall.

5.

Die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen für kulturelle Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen, soweit im Einzelfall ein Betrag von EURO 7.500 nicht überschritten wird und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Artikel 2

Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad König, 20.12.2022

Muhn

Bürgermeister