Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel.
Wir nehmen den bevorstehenden Jahreswechsel zum Anlass, auf die gesetzlichen Regelungen der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hinzuweisen. Nach dieser bundeseinheitlichen Regelung ist das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern das ganze Jahr über –also auch in der Silvesternacht – verboten (§ 23 Abs. 1 1.SprengVO).
Dies bedeutet somit auch für den anstehenden Jahreswechsel 2023/24, dass im Bereich der Bad Königer Altstadt an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden dürfen.
Im Bewusstsein, dass in der Altstadt viele, teilweise denkmalgeschützte Fachwerkhäuser stehen, wird um erhöhte Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten. Die Gefahr, ein Feuer durchbrennende Raketen auszulösen, wird vielfach unterschätzt. Gerade alte Häuser sind aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar.
Vor der Silvesternacht weist das Ordnungsamt daher nochmals auf die besondere Situation in der Altstadt und das dort generell bestehende Feuerwerksverbot hin und bittet um Beachtung.
Wir empfehlen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore zu schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon oder Terrasse zu entfernen, damit „irrgeleitete“ Feuerwerkskörper keinen Brand verursachen können.