Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel
Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel.
Wir nehmen den bevorstehenden Jahreswechsel 2024/25 zum Anlass, Sie auf verschiedene Handlungsempfehlungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinzuweisen.
| Wenn Sie selbst Feuerwerkskörper verwenden möchten, beachten Sie bitte folgendes: | |
| - | Verwenden Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 |
| - | Bitte lesen Sie vor dem Abbrennen des Feuerwerkskörpers die Gebrauchsanweisung genau und beachten diese |
| - | Feuerwerkskörper nur im Freien, niemals innerhalb geschlossener Räume zünden |
| - | Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden |
| - | Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Flaschen o. ä. stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude oder Menschen zielen |
| - | Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden |
| - | Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten |
| - | Da sich in der Bad Königer Altstadt viele Fachwerkhäuser befinden, dürfen dort keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. |
Wir empfehlen alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore zu schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon oder Terrasse zu entfernen, damit „irrgeleitete“ Feuerwerkskörper keinen Brand verursachen können.