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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, dass bei folgenden Urnengrabstätten auf dem Friedhof Bad König die Ruhezeit abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht zu ermitteln oder bereits verstorben.

Gemäß § 36 (2) der gültigen Friedhofsordnung der Stadt Bad König, werden diese Gräber zur Abräumung aufgerufen.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, ab Bekanntmachung, die folgenden Grabstätten abgeräumt werden:

Friedhof Bad König

Für folgende Grabstätten auf dem Friedhof Ober-Kinzig besteht zwar noch Ruhefrist, jedoch

werden diese schon seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt und sind in seinem äußerst ungepflegten Zustand.

Auch hier sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten nicht zu ermitteln, diese sind teilweise selbst verstorben oder unbekannt verzogen.

Friedhof Ober-Kinzig

Bad König, 09.12.2024

Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister