Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, dass bei folgenden Urnengrabstätten auf dem Friedhof Bad König die Ruhezeit abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht zu ermitteln oder bereits verstorben.
Gemäß § 36 (2) der gültigen Friedhofsordnung der Stadt Bad König, werden diese Gräber zur Abräumung aufgerufen.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen, ab Bekanntmachung, die folgenden Grabstätten abgeräumt werden:
Friedhof Bad König
| Feld | Reihe | Grab-Nr. | Name der Verstorbenen | Ende der Ruhefrist |
| 4 | 002 | 452 | Reinhold Harff | 21.09.2024 |
| 4 | 003 | 449 | Udo Siemann | 04.05.2024 |
Für folgende Grabstätten auf dem Friedhof Ober-Kinzig besteht zwar noch Ruhefrist, jedoch
werden diese schon seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt und sind in seinem äußerst ungepflegten Zustand.
Auch hier sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten nicht zu ermitteln, diese sind teilweise selbst verstorben oder unbekannt verzogen.
Friedhof Ober-Kinzig
| Feld | Reihe | Grab-Nr. | Name der Verstorbenen | Ende der Ruhefrist |
| 1 | 021 | 105a | Ingeborg Luise & Robert Georg Solzer | 22.01.2033 |
| 1 | 021 | 105b | Bruno & Gretchen Wellnitz | 08.12.2029 |
| 2 | 007 | 033a | Herbert Trübner | 20.07.2030 |
Bad König, 09.12.2024