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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in der Sitzung am 12.12.2024 die folgende Beitragssatz-Satzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen:

§ 1 Beitragssatz und Gültigkeitsdauer

(1)

Für die Abrechnungsgebiete 1 bis 7 und 9 bis 11 gilt:

Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.

(2)

Für das Abrechnungsgebiet 8 (Nieder-Kinzig) gilt:

a)

Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 gilt:

Der Beitragssatz des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags für das Abrechnungsgebiet 8 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus dem Durchschnitt der zu erwartenden Investitionsaufwendungen von 3 Jahren ermittelt.

b)

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag beträgt im Abrechnungsgebiet 8 für den Erhebungszeitraum von 2024 bis 2026 jährlich:

0,27 Euro/qm Veranlagungsfläche.

c)

Ab dem 01.01.2027 gilt:

Der Beitragssatz für das Abrechnungsgebiet 8 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt.

Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Beitragssatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad König, den 13.12.2024

Der Magistrat der Stadt Bad König
Axel Muhn
Bürgermeister