Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in der Sitzung am 12.12.2024 die folgende Beitragssatz-Satzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen:
§ 1 Beitragssatz und Gültigkeitsdauer
| (1) | Für die Abrechnungsgebiete 1 bis 7 und 9 bis 11 gilt: Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. | |
| (2) | Für das Abrechnungsgebiet 8 (Nieder-Kinzig) gilt: | |
|
| a) | Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 gilt: Der Beitragssatz des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags für das Abrechnungsgebiet 8 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus dem Durchschnitt der zu erwartenden Investitionsaufwendungen von 3 Jahren ermittelt. |
|
| b) | Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag beträgt im Abrechnungsgebiet 8 für den Erhebungszeitraum von 2024 bis 2026 jährlich: |
|
|
| 0,27 Euro/qm Veranlagungsfläche. |
|
| c) | Ab dem 01.01.2027 gilt: |
|
|
| Der Beitragssatz für das Abrechnungsgebiet 8 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. |
|
| Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. | |
§ 2 Inkrafttreten
Die Beitragssatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bad König, den 13.12.2024