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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in der Sitzung am 12.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]

vom 10.12.2021

Artikel 1

§ 2 (Abrechnungsgebiete) erhält folgenden Wortlaut:

Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Abrechnungsgebiete bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung:

Abrechnungsgebiet 1:

Sämtliche Verkehrsanlagen in der Kernstadt Bad König gemäß dem als Anlage 1a beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2b KAG

Abrechnungsgebiet 2:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Wohngebiet Etzen-Gesäß Ost gemäß dem als Anlage 1b beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2a KAG

Abrechnungsgebiet 3:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Wohngebiet Etzen-Gesäß West gemäß dem als Anlage 1 c beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2a KAG

Abrechnungsgebiet 4:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Fürstengrund gemäß dem als Anlage 1d beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 5:

Sämtliche Verkehrsanlagen in der Siedlung Gumpersberg gemäß dem als Anlage 1e beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 6:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Kimbach gemäß dem als Anlage 1f beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 7:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Momart gemäß dem als Anlage 1g beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2b KAG

Abrechnungsgebiet 8:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Nieder-Kinzig gemäß dem als Anlage 1h beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2b KAG

Abrechnungsgebiet 9:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Ober-Kinzig gemäß dem als Anlage 1i beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 10:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Wohngebiet Zell gemäß dem als Anlage 1j beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2a KAG

Abrechnungsgebiet11:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Gewerbegebiet Zell gemäß dem als Anlage 1k beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs.2a KAG

Die Begründung der Bildung des Abrechnungsgebietes nach § 11 a Abs. 2 a u. 2b KAG ist der Satzung als Anlage 1 beigefügt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad König, den 13.12.2024

Der Magistrat der Stadt Bad König

Axel Muhn
Bürgermeister