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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in der Sitzung am 11.12.2025 die folgende Beitragssatz-Satzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen:

§ 1 Beitragssätze und Gültigkeitsdauer

(1)

Entsprechend den Regelungen im § 14 der Satzung über die Erhebung

wiederkehrender Straßenbeiträge in der Stadt Bad König wird für das Abrechnungsgebiet 1

(Kernstadt Bad König) für das Jahr 2025 folgender Beitragssatz je Quadratmeter beitragspflichtige Grundfläche festgesetzt:

Abrechnungsgebiet 1 (Kernstadt Bad König)

0,0528356866 €/m² Veranlagungsfläche

§ 2 Inkrafttreten

Die Beitragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordneten übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad König, den 12.12.2025
Der Magistrat der Stadt Bad König
gez.
Hofferbert
Bürgermeister