Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel.
Wir nehmen den bevorstehenden Jahreswechsel 2025/26 zum Anlass, Sie auf verschiedene Handlungsempfehlungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinzuweisen.
| Wenn Sie selbst Feuerwerkskörper verwenden möchten, beachten Sie bitte folgendes: | |
| - | Verwenden Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 |
| - | Bitte lesen Sie vor dem Abbrennen des Feuerwerkskörpers die Gebrauchsanweisung genau und beachten diese |
| - | Feuerwerkskörper nur im Freien, niemals innerhalb geschlossener Räume zünden |
| - | Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden |
| - | Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Flaschen o. ä. stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude oder Menschen zielen |
| - | Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden |
| - | Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Dies bedeutet somit auch für den anstehenden Jahreswechsel 2025/26, dass im Bereich der Bad Königer Altstadt an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden dürfen. |
Die Gefahr, ein Feuer durch brennende Raketen auszulösen, wird vielfach unterschätzt. Gerade alte Häuser sind aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar.
Wir empfehlen alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore zu schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon oder Terrasse zu entfernen, damit „irrgeleitete“ Feuerwerkskörper keinen Brand verursachen können.