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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Bürgerentscheid am 15. März 2026 zur Zukunft des Freibads Bad König

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in der Sitzung am 11. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:

1.

Am 15. März 2026 wird gleichzeitig mit den Kommunalwahlen ein Bürgerentscheid zur Zukunft des Freibads Bad König durchgeführt.

2.

Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet:

„Sind Sie dafür, dass das Freibad in Bad König saniert und wieder eröffnet wird, auch wenn hierfür eine Erhöhung der Grundsteuer B in Höhe von 80 Punkten erforderlich ist?“

3

Begründung/Erläuterungen:

Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, einen Bürgerentscheid über die Zukunft des Freibads Bad König durchzuführen, beruht auf einen Antrag aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheids ergeben sich aus § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), den §§ 54 ff des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 77 der Kommunalwahlordnung (KWO).

Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Durchführung des Bürgerentscheids am 15. März 2026, gleichzeitig mit den Kommunalwahlen durchzuführen, liegt im zulässigen, zeitlichen Rahmen.

Gemäß § 8 b HGO ist ein durchführbarer Vorschlag zur Deckung der Kosten vorzulegen. Dieser muss sich nicht nur auf die Investitionskosten, sondern auch auf die zu erwartende Folgekosten, insbesondere Betriebs- und Personalkosten, erstrecken. Die Kostenschätzung muss realistisch erfolgen, damit die Abstimmungsberechtigten die finanziellen Auswirkungen nachvollziehen können.

Durch den Bürgerentscheid soll die Selbstverantwortung der Bürgerschaft in Hinblick auf die mit einer Maßnahme verbundenen finanziellen Lasten gestärkt werden.

Eine Erhöhung der Grundsteuer B stellt eine zulässige und gebräuchliche Möglichkeit der kommunalen Finanzierung dar. Für den Bürgerentscheid ist es erforderlich, diese Finanzierungsmöglichkeit mit konkreten Zahlen zu benennen – im vorliegenden Fall die Anhebung des Hebesatzes um 80 Punkte, die zur Sicherstellung der Investitions- und Betriebskosten für das Freibad notwendig ist.

Die vorläufige Kostenberechnung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Bad König, Schloßplatz 3, Finanzabteilung sowie im Ratsinfosystem der Stadt Bad König eingesehen werden.

Die letztendliche Entscheidung über die Finanzierung verbleibt unverändert bei den gewählten Vertretungsorganen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Der Kostendeckungsvorschlag entfaltet keine Bindungswirkung, zeigt jedoch der Bürgerschaft, welche finanziellen Konsequenzen nach Einschätzung der Initiatoren mit der Maßnahme verbunden sein können. Dies dient der Transparenz und einer informierten Entscheidungsfindung.

Da die Sanierung und Wiedereröffnung des Freibads ohne eine entsprechende gesicherte Finanzierung nicht realisierbar sind, soll der Bürgerentscheid klären, ob die Bürgerinnen und Bürger unter diesen Bedingungen eine Sanierung und Wiedereröffnung befürworten.

Abschließend bietet sich die Durchführung des Bürgerentscheids am 15. März 2026, parallel zur Kommunalwahl, insbesondere deshalb an, weil an diesem Tag eine deutlich erhöhte Wahlbeteiligung zu erwarten ist und somit die notwendige demokratische Legitimation gewährleistet werden kann. Zudem können organisatorische und finanzielle Synergieeffekte genutzt werden, da Wahlvorstände, Wahllokale und Verwaltungsstrukturen gleichzeitig für beide Abstimmungen eingesetzt werden können.

Der Beschluss zur Durchführung des Bürgerentscheids am 15. März 2026 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2025 einstimmig (20 Ja-Stimmen bei 20 anwesenden Stadtverordneten) gefasst.

Zuvor hat sich auch der Magistrat der Stadt Bad König für die Durchführung eines Bürgerentscheides ausgesprochen.

Alle Fraktionen haben sich verpflichtet, die Bürgerschaft umfassend und neutral zu informieren. Hierzu sollen ab Mitte beziehungsweise Ende Januar 2026 Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Diese sollen – in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Ortsbeiräten – zunächst in den Stadtteilen stattfinden und abschließend in der Kernstadt. Darüber hinaus ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Stadtteil Kimbach eine Informationsveranstaltung angeboten wird, obwohl dort kein Ortsbeirat besteht. Die frühzeitige Durchführung dieser Veranstaltungen ist zwingend erforderlich, da voraussichtlich bereits ab spätestens Mitte Februar 2026 die Möglichkeit zur Briefwahl bestehen wird. Den Bürgerinnen und Bürgern muss somit rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl eine fundierte und ausgewogene Entscheidungsgrundlage vermittelt werden.

Bad König, 15. Dezember 2025
Der Magistrat der Stadt Bad König
Hofferbert, Bürgermeister