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Bad Königer Stadtnachrichten und Badeblatt
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ladenöffnungszeiten in Kur- und Ausflugsorten des Odenwaldkreises im Jahre 2024

Bekanntmachung

Aufgrund von § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 29.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Art. 72 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes vom 13. Dez. 2019 (GVBl. S. 434) wird bestimmt, dass in

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungs- zeiten Verkaufsstellen zur Abgabe von Reisebedarf, Sportartikel, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind und Gegenstände des touristischen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen vom

03. März bis 20. Oktober 2024,

jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

geöffnet werden dürfen.

Bei dieser Festsetzung wurden in Absprache mit den betroffenen Städten und Gemeinden die Zeiten der Hauptgottesdienste berücksichtigt.

64711 Erbach, den 18.01.2024
Der Kreisausschuss
des Odenwaldkreises
Im Auftrag
gez. Sarina Hildmann
Ltd. Verwaltungsdirektorin