Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss 2023 der Stadt Bad König beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 einschließlich Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 11.03.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer Obergeschoss 5 öffentlich aus.