Möglichkeit der Briefwahl
Wahlberechtigte, die am Wahltag aus einem wichtigen Grund nicht persönlich an der Wahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit, mit einem Wahlschein und Briefwahlunterlagen ihre Stimme abzugeben. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, dass die oder der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlscheine können bis Freitag, den 13. Januar 2023, 13.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Lützelbach, Mainstr. 1, Zimmer 102 und 105, beantragt werden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und dem Wahlamt vorzulegen. Sollte keine Wahlbenachrichtigung vorliegen, so kann der Antrag auch in anderer schriftlicher Form, per E-Mail oder online über die Webseite der Gemeinde Lützelbach gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 11.01.2023 ist unbedingt die persönliche Vorsprache zu empfehlen, da die Zustellung der Unterlagen sonst nicht gewährleistet ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Herausgabe der Briefwahlunterlagen an andere Personen als die wahlberechtigte Person selbst nur dann möglich ist, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird. Diese ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Dies gilt auch für Verwandte und Eheleute. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Tag vor der Wahl oder am Wahltag selbst, die das Aufsuchen des Wahlraumes am Wahltag unmöglich macht, können Wahlscheine auch noch nach dem genannten Termin ausgestellt werden. Das Wahlamt der Gemeinde Lützelbach ist aus diesem Grund am Samstag, dem 14. Januar 2023, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Nähere Auskünfte erteilt das Wahlamt der Gemeinde Lützelbach, Mainstr. 1, Zimmer 104, Tel.: 06165/30718, Herr Thierolf, der auch an den genannten Tagen am Wahlwochenende zu erreichen ist.