Am 29. und 30.04.2026 nahmen die Fachkräfte der Kita „Zu den Birken" (Hassenroth) und der Kita Steinmetzstraße an einer gemeinsamen Fortbildung der Fachstelle Kinderrechte Land Hessen/Gießen teil. Im Fokus standen die zehn zentralen Kinderrechte, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden, und ihre Bedeutung für den Kita-Alltag.
Eine wichtige Erkenntnis war, dass viele Kinderrechte bereits intuitiv gelebt werden. Ziel der Fortbildung ist es, diese Praxis bewusster zu machen und für Kinder, Eltern und Mitarbeitende nachvollziehbar darzustellen – ohne dass dies zu Beliebigkeit führt.
Dabei wurde klar zwischen Rechten und Regeln unterschieden: Kinderrechte sind nicht verhandelbar und leiten sich aus der Menschenwürde ab; sie gelten universell. Regeln hingegen werden ausgehandelt, sind situationsabhängig und können angepasst werden. Diese Trennung ist entscheidend, denn Kinderrechte sichern elementare Schutz- und Teilhaberechte wie Gesundheit, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung – sie bedeuten nicht, dass Kinder „alles dürfen“, sondern bilden den verbindlichen Rahmen für kindgerechte Absprachen.
Konkret entwickelten beide Kitas Maßnahmen, um Kinderrechte im Alltag sichtbarer zu machen, Beteiligung zu stärken und Eltern sowie Mitarbeitende regelmäßig zu informieren. Ein Arbeitsplan sieht vor, die vereinbarten Schritte bis zur nächsten Fortbildung im September 2026 zu erproben und auszuwerten.
Fazit: Kinderrechte sind keine zusätzliche Belastung, sondern die gesetzlich verankerte Orientierungsbasis für respektvolles und teilhabeförderndes Handeln. Durch kontinuierliche Teamreflexion, Elternaustausch und die Einbindung der Kinder sollen sie nachhaltig im Kita-Alltag verankert werden.
Kinderrechte sind kein freiwilliges Angebot, sondern gesetzlich verankerte Verpflichtungen.
Text: Sonja Kühn (Kitaleitung Kita Steinmetzstraße)